Sie haben sich aus guten Gründen für den Weg der Online-Scheidung entschieden. Sie können mich hier online damit beauftragen, für Sie die Scheidung einzureichen. Sie reduzieren damit Ihren Zeitaufwand und die Kosten auf ein Minimum!

Bitte beachten Sie: Eine Online-Scheidung eignet sich allein für Ehepaare, die wirklich nur geschieden werden wollen und alles andere zur Zufriedenheit beider Seiten geregelt haben. Ihnen sollte klar sein, dass Sie bei einer Online-Scheidung keinen persönlichen Kontakt zu Ihrem Anwalt haben und keine persönliche Beratung erhalten.

Aus Datenschutzgründen lege ich Wert darauf, dass Sie Ihre Daten nicht im Internet hinterlegen müssen. Ihre Daten werden daher per email versandt, und zwar nur die nötigsten.

Das Verfahren ist denkbar einfach:

1. Sie füllen unten das Formular mit Ihren persönlichen Daten aus und schicken es ab. Das Formular ist auf das Wichtigste mit gerade Mal 15 Fragen beschränkt, so dass Sie es in wenigen Minuten ausgefüllt haben.

2. Sie erhalten dann eine Vollmacht, die Sie zusammen mit dem Familienbuch zu mir schicken.

3. Ich reiche die Scheidung für Sie ein. Bitte beachten Sie, dass ich in Ausnahmefällen das Mandat ablehne, was ich Ihnen sofort mitteilen würde. In diesem Fall erhalten Sie Ihr Familienbuch postwendend zurück, Anwaltsgebühren entstehen Ihnen dann keine.

Einige Unterlagen werden nach wie vor per Papier (z.B. Ihr Familienbuch) benötigt. Darum können wir nicht alle Schritte online abwickeln. Außerdem sollten Sie damit rechnen, dass ein Scheidungsverfahren beim Familiengericht ca. ein halbes Jahr dauert.

    Will Ihr Mann bzw. Ihre Frau auch die Scheidung?


    Wenn Sie minderjährige Kinder haben: wo wohnen die?


    Haben Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen?


    Haben Sie sich bezüglich der elterlichen Sorge der noch minderjährigen Kinder, bezüglich des Umgangs, bezüglich der Unterhaltspflichten, bezüglich der Ehewohnung und bezüglich der Hausratsgegenstände mit Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau geeinigt?


    Laufen bei irgendeinem Familiengericht zwischen den oben genannten Familienmitgliedern Gerichtsverfahren?