Ich stehe Ihnen vertrauensvoll bei!

Sie wollen sich scheiden lassen und benötigen Unterstützung?
Ich helfe Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen!

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Beratung

Seit 1994 stehe ich für
eine kompetente Beratung

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Rechtsgebiete

Familienrecht (Scheidung)
Erbrecht | Inkasso

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Korrespondenz

Deutsch, Niederländisch
oder Französisch

Biografie

  • geboren im Mai 1965 in Köln
  • geschieden, drei Kinder
  • Abitur am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium im Kölner Severinsviertel
  • Studium an der Albertus-Magnus-Universität Köln:
    Jura mit Ausbildungsabschnitten in Hamburg und Paris
  • Rechtsreferendar beim Landgericht Duisburg
  • Seit 1994 Rechtsanwalt in Duisburg-Serm
  • 2001 von der Rechtsanwaltskammer als FachAnwalt für Familienrecht anerkannt,
    nachdem besondere Erfahrung und Kenntnisse auf diesem Gebiet nachgewiesen worden sind

Kosten

Erstberatung

Beim ersten Beratungsgespräch können Sie mir alle Fragen im Zusammenhang mit Unterhalt, Scheidung, Zugewinnausgleich usw. stellen.

Ich biete Ihnen meine Dienste zu festen Preisen je Stunde an: Für eine erste Beratung im Familienrecht z. B. zahlen Sie exakt 125 EUR (inkl. 19% MwSt).

Was kostet z. B. eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung hat jeder Ehegatte selber zu zahlen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Ihrem Einkommen. Wenn Sie hierzu finanziell nicht in der Lage sind, können Sie Verfahrenskostenhilfe oder bei reichen Ehegatten eine Zahlung von ihm bekommen.
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Die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten berechnen sich beispielhaft wie folgt:

Wenn Sie und Ihr Ehegatte z. B. zusammen über ein Einkommen i.H.v. 5.000,00 EUR im Monat verfügen, verlangt die Gerichtskasse 353 EUR von jedem. Jeder Anwalt kann insgesamt 2315 EUR abrechnen.

Achtung: Wenn zusammen mit der Scheidung andere Fragen wie z. B. Unterhalt oder Zugewinnausgleich vom Familiengericht entschieden werden sollen, steigen Gerichts- und Anwaltskosten.

Wenn Sie den genauen Betrag Ihrer Scheidung wissen wollen, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

Scheidung

Wie erreicht man in Deutschland eine Scheidung? Wann kann man sich scheiden lassen?

Nach Deutschem Recht gibt es drei Möglichkeiten sich scheiden zu lassen:

1. die Scheidung nach einem Jahr, wenn beide Ehegatten die Ehe für gescheitert halten,

2. die Scheidung drei Jahre nach Trennung von Tisch und Bett, wenn allein einer der Ehegatten die Ehe für gescheitert hält und

3. die sofortige Scheidung im Härtefall. Diese Form der Scheidung ist eine echte Ausnahme und wird vom Familiengericht so gut wie nie angewandt. Nötig ist, dass einem der Ehegatten nicht länger zugemutet werden kann, mit dieser Frau bzw. diesem mann als verheiratet angesehen zu werden.

Eine Scheidung erfolgt (noch) beim Familiengericht und nicht beim Standesbeamten oder Notar. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Egal welche Staatsangehörigkeit Sie haben: Die Deutschen Gerichte werden Sie immer scheiden, wenn Sie hier vor der Trennung zusammen gelebt haben.

Wenn beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit haben, gilt deren Recht (bei zwei Niederländern also Niederländisches Recht, bei zwei Belgiërn also Belgisches Recht usw.) Auch in einem solchen Fall kann ich Sie vor dem Familiengericht vertreten. Wenn die Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder wenn mindestens einer von beiden die Deutschen Staatsangehörigkeit hat, wird nach deutschem Recht geschieden.

Ablauf einer Scheidung

Scheidungsantrag. Antrag beim Amtsgericht. Nach Zahlung der Gerichtskosten start des weiteren Scheidungsverfahrens.
Zustellung an den anderen Ehegatten. Frist für EhepartnerIn, sich zu äußern. Reagiert dieser nicht, gilt dies als Zustimmung
Versorgungsausgleich. Diese Formulare muss jeder von Ihnen für sich ausfüllen, unterschreiben und an das Gericht zurückschicken.

Das Gericht reicht diese Formulare an die jeweiligen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, LBV, Arbeitgeber) weiter, die dann die Rentenanwartschaften berechnen. Wenn die Rentenversicherungsträger ausgerechnet haben, wie viel Rentenansprüche jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
Generell gilt: Jede Rente wird geteilt, soweit sie während der Ehe aufgebaut worden ist.

Scheidungstermin. Beide müssen persönlich anwesend sein. Dauer ca. 10-15 Minuten

1. Trennung

2. Trennungsjahr

12 Monate

3. Scheidungsantrag einreichen

Der Scheidungsantrag kann frühesten 2 Monate vor Ablauf des einjährigen Trennungsjahrs eingereicht werden.

4. Scheidungsverfahren

In der Regel 3 bis 4 Monate. Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, verlängert sich die Dauer der Scheidung auf ca. 5 bis 9 Monate.

5. Scheidungsbeschluss

Die einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich kann bereits in wenigen Monaten vollzogen sein. Eine strittige Scheidung mit zahlreichen Folgeanträgen kann sich über mehrere Jahre hinziehen.

6. Rechtskräftig geschieden

 
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Zugewinn

Wie das Vermögen im Fall einer Scheidung aufgeteilt wird >

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Unterhalt

Was muss geleistet werden, um für den Lebensbedarf des anderen aufzukommen >

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Sorgerecht | Umgangsrecht

Wie geht‘s weiter mit den Kindern? Wer bestimmt die Erziehung und wo sie leben? >

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Düsseldorfer Tabelle

Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten >

Das sagen meine Mandant*innen

Online-Scheidung

Mit einer Online-Scheidung reduzieren Sie Ihren Zeitaufwand
und die Kosten auf ein Minimum!

Sie können mich hier online damit beauftragen, für Sie die Scheidung einzureichen.
nachdem besondere Erfahrung und Kenntnisse auf diesem Gebiet nachgewiesen worden sind

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